Begriffserklärung: Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge ab 2009

Lexikon: Abgeltungssteuer

Begriffserklärung zur Abgeltungssteuer

Die Abgeltungssteuer wird ab 2009 auf alle privaten Einkünfte aus Kapitalvermögen erhoben. Hierzu zählen insbesondere auch die Zinserträge aus Geldeinlagen bei Banken und Sparkassen. Der einheitliche Steuersatz beträgt dann 25%. Bemessungsgrundlage sind in diesem Zusammanhang die Bruttoerträge. Im Allgemeinen ist das Girokonto von dieser Steuer allerdings nicht betroffen, denn erstens werden die Geldbeträge auf einem Girokonto nur marginal verzinst und zweitens steht jedem Anleger noch ein jährlicher Freibetrag zur Verfügung.

Der Höchstbetrag dieser Freistellung (Sparer-Freibetrag + Werbungskosten-Pauschale) liegt bei Alleinstehenden um 801€ & bei Verheirateten bei 1602€ jährlich. Wer also nur ein Girokonto besitz und dort nicht mehrere 100.000 Euro angesammelt hat, muss mit keinen Abzügen rechnen. Anleger, die allerdings auch ein Festgeldkonto besitzen oder ein Tagesgeldkonto bespart, sollten prüfen ob die Freistellungsaufträge - entsprechnd der zu erwartenden Zinserträge - richtig aufgeteilt wurden.

Der Anleger muss sich im Übrigen nicht um die Zahlung der Abgeltungssteuer kümmern, denn diese Steuer soll planungsgemäß schon bei der Bank selbst einbehalten werden. Das Halbeinkünfteverfahren für natürliche Personen bei Einkünften aus Privatvermögen wurde abgeschafft.

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